BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen
XI. Fotolaboranten
Vergtungsgruppe VII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Fotolaboranten mit Abschluprfung, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 herausheben, da sie bei Colorentwicklungsarbeiten selbstndig Filterbestimmungen zur Erzielung hchster Farbgenauigkeit oder besonderer Farbdarstellung vornehmen.
2. Fotolaboranten mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.