BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt L:
Angestellte in technischen Berufen

XI. Fotolaboranten
Vergtungsgruppe IXb


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Fotolaboranten mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

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