BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe Vc


1. Eichtechnische Angestellte mit einschlgiger staatlicher Abschluprfung nach Nr.3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen oder mit Meisterprfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlgigen Fachrichtung, die sich durch besonders schwierige Ttigkeiten aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 herausheben, sowie sonstige Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Besonders schwierige Ttigkeiten sind z.B. das Neueichen von Meanlagen fr Flssigkeiten bis 32 mm Anschluweite, Eiersortierwaagen, Getreideprobern; Prfen von Gebrauchsnormalen fr Przisionsgewichte; Eichen von Druckmegerten und Lagerbehltern bis 100 cbm Inhalt.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

2. Eichtechnische Angestellte mit einschlgiger staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen oder mit Meisterprfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlgigen Fachrichtung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 sowie sonstige Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

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