BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
III. Schiffseichdienst des Bundes
Vorbemerkung


Soweit die Eingruppierung von der Zeit einer Ttigkeit in einer bestimmten Vergtungsgruppe abhngt, rechnen hierzu auch Zeiten in der entsprechende Vergtungs- und Fallgruppe des Unterabschnitts III.

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