BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe IX


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Eichhelfer ohne einschlgige Handwerker- oder Facharbeiterausbildung nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als Eichhelfer im Arbeiterverhltnis.

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