BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe IX
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
Eichhelfer ohne einschlgige Handwerker- oder Facharbeiterausbildung nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als Eichhelfer im Arbeiterverhltnis.