BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe IXb
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Eichhelfer mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als solche im Arbeiterverhltnis.
2. Eichhelfer in der Vor- und Hauptprfung von Glasmegerten nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als solche im Arbeiterverhltnis.