BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe IXb


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Eichhelfer mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als solche im Arbeiterverhltnis.

 

2. Eichhelfer in der Vor- und Hauptprfung von Glasmegerten nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als solche im Arbeiterverhltnis.

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