BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe VIII


1. Eichhelfer als Gruppenfhrer in der Vor-, Haupt- und Kontrollprfung von Glasmegerten, denen mindestens drei Eichhelfer durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

2. Eichhelfer mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung mit schwierigerer Ttigkeit (z. B. Eichen von Mastben, Flssigkeitsmaen und Handelsgewichten; Nacheichen von Mewerkzeugen mit festen Mewnden, Bier- oder Weinfssern, Handelswaagen mit einer Einspielungslage bis 500 kg Hchstlast).

 

3. Eichhelfer, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe IXb Fallgruppe 2 herausheben, da sie in der Vor-, Haupt- und Kontrollprfung von Arometern, Industrie- und Laboratoriumsthermometern, medizinischen Spritzen oder Mewerkzeugen fr wissenschaftliche und technische Untersuchungen ttig sind,

 

nach mindestens dreijhriger Ttigkeit als Eichhelfer in der Vor- und Hauptprfung von Glasmegerten.

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