BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
I. Angestellte in den Eichverwaltungen der Lnder
Vergtungsgruppe VII


1. Eichtechnische Angestellte mit einschlgiger staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen oder mit Meisterprfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlgigen Fachrichtung und entsprechender Ttigkeit whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegung der Prfung als Techniker oder nach Ablegung der Meisterprfung sowie sonstige Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Entsprechende Ttigkeiten sind z.B. Eichen von Wegstreckenzhlern und Fahrpreisanzeigern an Kraftfahrzeugen, Przisionsgewichten, Przisionswaagen einfacher Ausfhrung, Handelswaagen mit einer Einspielungslage bis 3.000 kg Hchstlast, Neigungswaagen bis 200 kg Hchstlast, Reifendruckmegerten.)

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

2. Eichtechnische Angestellte mit einschlgiger staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen oder mit Meisterprfung (Handwerks- oder Industriemeister) in einer einschlgigen Fachrichtung als Gruppenfhrer in der Vor-, Haupt- und Kontrollprfung von Arometern, Industrie- und Laboratoriumsthermometern, medizinischen Spritzen oder Mewerkzeugen fr wissenschaftliche und technische Untersuchungen whrend der ersten sechs Monate der Berufsausbung nach Ablegung der Prfung als Techniker oder nach Ablegung der Meisterprfung sowie sonstige Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

denen mindestens vier Eichhelfer mit Ttigkeiten der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 3 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

3. Eichhelfer in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 1 oder 3

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe und in einer dieser Fallgruppen.

 

4. Eichhelfer mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 2

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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