BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
III. Schiffsvermessung des Bundes
Vergtungsgruppe Vc
1. Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung als technische Mitarbeiter, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 herausheben, da ihnen berwiegend Teilvermessungen im Rahmen von Spezialvermessungen bertragen sind.
2. Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1
nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.