BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt M:
III. Schiffsvermessung des Bundes
Vergtungsgruppe Vc


1. Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung als technische Mitarbeiter, die sich dadurch aus der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 herausheben, da ihnen berwiegend Teilvermessungen im Rahmen von Spezialvermessungen bertragen sind.

 

2. Angestellte mit einschlgiger Handwerker- oder Facharbeiterausbildung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1

 

nach sechsjhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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