BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt N
III. Angestellte im Funkfernschreibdienst
Vergtungsgruppe VII


Angestellte im Funkfernschreibdienst, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

Funote 1} , Funote 2}

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. <2> )

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