BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt N
III. Angestellte im Funkfernschreibdienst
Vergtungsgruppe VIb
1. Angestellte im Funkfernschreibdienst, die die fr den Betrieb erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse besitzen.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. <1> )
2. Angestellte im Funkfernschreibdienst, die die Aufsicht ber mindestens fnf weitere Funkfernschreiber fhren.