BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 2. Hausmeister in Verwaltungsgebuden
Vergtungsgruppe X
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
Hausmeister in Verwaltungsgebuden
nach mindestens dreijhriger Beschftigung als solche im Arbeiterverhltnis im ffentlichen Dienst.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. {1} )