Protokollnotiz Nr. 1 (Teil II)

Unter dieses Ttigkeitsmerkmal fallen auch Hausmeister in wissenschaftlichen Hochschulen, pdagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen, Kunsthochschulen, Musikhochschulen, verwaltungseigenen Schulen, Archiven, Bibliotheken und Museen. Nicht hierunter fallen Hausmeister in Unterknften der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Bereitschaftspolizeien der Lnder sowie in Wohngebuden.

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