BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 1. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe VIII
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Schulhausmeister in Schulen mit mindestens 20 Unterrichtsrumen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [4] )
2. Schulhausmeister in Schulen mit mindestens 15 Unterrichtsrumen
nach mindestens zehnjhriger Ttigkeit als Schulhausmeister im Angestelltenverhltnis.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [4] und [5] )
3. Schulhausmeister in heilpdagogischen Tagesschulen und in Internatsschulen mit mindestens sechs Unterichtsrumen. *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] )
4. Hausmeister in Ingenieurschulen (Ingenieurakademien) mit mindestens 20 Unterrichtsrumen.*