BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 1. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe VIII


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Schulhausmeister in Schulen mit mindestens 20 Unterrichtsrumen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [4] )

 

2. Schulhausmeister in Schulen mit mindestens 15 Unterrichtsrumen

 

nach mindestens zehnjhriger Ttigkeit als Schulhausmeister im Angestelltenverhltnis.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [4] und [5] )

 

3. Schulhausmeister in heilpdagogischen Tagesschulen und in Internatsschulen mit mindestens sechs Unterichtsrumen. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] , [3] und [4] )

 

4. Hausmeister in Ingenieurschulen (Ingenieurakademien) mit mindestens 20 Unterrichtsrumen.*

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [4] )

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