BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 1. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe IXb


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Schulhausmeister in Schulen mit mindestens zehn Unterrichtsrumen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [4] )

 

2. Schulhausmeister in heilpdagogischen Tagesschulen und in Internatsschulen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [3] und [4] )

 

3. Hausmeister in Ingenieurschulen (Ingenieurakademien).

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

Datenschutz