BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 1. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe IXb
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
1. Schulhausmeister in Schulen mit mindestens zehn Unterrichtsrumen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [4] )
2. Schulhausmeister in heilpdagogischen Tagesschulen und in Internatsschulen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [3] und [4] )
3. Hausmeister in Ingenieurschulen (Ingenieurakademien).
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )