BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 1. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe X
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
Schulhausmeister
nach mindestens dreijhriger Beschftigung als solche im Arbeiterverhltnis im ffentlichen Dienst.
(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] )