BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt O 1. Schulhausmeister
Vergtungsgruppe X


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Schulhausmeister

 

nach mindestens dreijhriger Beschftigung als solche im Arbeiterverhltnis im ffentlichen Dienst.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nr. [1] )

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