BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt P:
I.
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe IXb


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik bedienen und einfache Instandhaltungsarbeiten ausfhren.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

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