BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt P:
I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe IXb
Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik bedienen und einfache Instandhaltungsarbeiten ausfhren.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )