BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt P:
I.
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VIII


Ferner, wenn sie als Angestellte beschftigt sind ( 1 Abs. 2):

 

1. Angestelle im fernmeldetechnischen Dienst mit Lehrabschluprfung in einem einschlgigen Lehrberuf, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik selbstndig bedienen, prfen und instand halten. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [5] )

 

2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst, die sich aus der Vergtungsgruppe IXb dadurch herausheben, da sie schwierigere Ttigkeiten bei der Bedienung und Instandhaltung von Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik ausben und Strungen nach allgemeinen Anweisungen beseitigen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

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