BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt P:
I.
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VII


1. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst mit Lehrabschluprfung in einem einschlgigen Lehrberuf, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik unterhalten (prfen, instand halten und instand setzen). *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [5] )

 

2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [2] )

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