BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt P:
I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe VII
1. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst mit Lehrabschluprfung in einem einschlgigen Lehrberuf, die Anlagen oder Einrichtungen der Fernmeldetechnik unterhalten (prfen, instand halten und instand setzen). *
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [2] und [5] )
2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, soweit nicht anderweitig eingruppiert. *