BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt P:
I. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst
Vergtungsgruppe Vb
Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, denen mindestens sechs Fernmelderevisoren durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.