BAT Anlage 1a Teil II Abschnitt T:
1.
Angestellten im Justizverwaltungsdienst
Vergtungsgruppe IX b

 


Justizhelfer nach mindestens dreijhriger Beschftigung als solche im Arbeiterverhltnis.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [3] und [4])

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