Protokollnotiz Nr. 1a

Angestellte in Serviceeinrichtungen bei Gerichten oder Staatsanwaltschaften sind Angestellte, die die Ausbildung nach der Verordnung ber die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/ zur Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195) erfolgreich abgeschlossen haben und Aufgaben des mittleren Justizdienstes oder der Justizfachangestellten (z.B. Geschftsstellenttigkeit, Protokollfhrung, Assistenzttigkeiten) ganzheitlich bearbeiten, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten in Serviceeinheiten ausben.

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