Protokollnotiz Nr. 2

Schwierige Ttigkeiten im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind zum Beispiel:

 

a) die Anordnung von Zustellungen, die Ladung von Amts wegen und die Vermittlung von Zustellungen im Parteibetrieb, die Heranziehung und die Ladung der ehrenamtlichen Richter, die Besorgung der ffentlichen Zustellung und Ladung,

s

b) die Erteilung von Rechtskraft- und Notfristzeugnissen sowie die Erteilung von Vollstreckungsklauseln; die Vollstreckbarkeitsbescheinigung in Strafsachen,

 

c) die Aufgaben nach den Zhlkartenanordnungen (auch in Familiensachen) und der Mitteilungen an das Bundeszentralregister, das Gewerbezentralregister und das Kraftfahrtbundesamt,

 

d) die dem Urkundsbeamten der Geschftsstelle nach der Grundbuchordnung sowie nach 6 Abs. 4 der Grundbuchverfgung bertragenen Geschfte einschlielich des Entwerfens von Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen und des Entwerfens von Berichtigungen und Ergnzungen derselben sowie Fhrung des Tagebuchs, die entsprechenden Geschfte nach 28 - 31 der Handelsregisterverfgung, 26 der Verordnung ber das Genossenschaftsregister, 3 der Bestimmung ber das Vereins- und Gterrechtsregister,

 

e) die Aufgaben des Kostenbeamten, die Aufgaben der Geschftsstelle bei der Bewilligung von Prozekostenhilfe mit Zahlungsbestimmung, die Festsetzung und Anweisung der den Zeugen, Sachverstndigen und ehrenamtlichen Richtern sowie den Beteiligten zu gewhrenden Entschdigungen (einschl. etwaiger Vorschsse),

 

f) die Mitwirkung bei der berwachung von Auflagen und Weisungen nach 153 a Abs. 1 Strafprozeordnung und dem Jugendgerichtsgesetz sowie der Lebensfhrung des Verurteilten nach 453 b Strafprozeordnung und der Gnadenordnung sowie die berwachung von Zahlungen bei der Vollstreckung von Geldstrafen,

 

g) die unterschriftsreife Vorbereitung von Beschlssen und Verfgungen sowie ssAnordnungen fr Richter, Staatsanwlte und Rechtspfleger, die Vorprfung von Klagen und Anschuldigungsschriften, Antrgen sowie Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen in Gerichtsverfahren (Spruchkrperzustndigkeit, Ermittlung des Berichterstatters, Fristwahrung, Beweisangebote in patentgerichtlichen Verfahren u..), die berprfung fristgebundener Gebhrenzahlungen in patentgerichtlichen Verfahren,

 

h) die Beantwortung von Sachstandsanfragen und Auskunftsersuchen formeller Art sowie die berwachung von Akteneinsichten in patentgerichtlichen Verfahren,

 

Schwierige Ttigkeiten im Sinne dieses Ttigkeitsmerkmals sind auch die Aufgaben als Urkundsbeamter der Geschftsstelle beim Bundesverfasssungsgericht, bei den obersten Gerichtshfen des Bundes und bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

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