BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt A:
Konferenzdolmetscher

Vergtungsgruppe Ib


1. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als Dolmetscher, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen und aufgrund ihrer sprachlichen und fachlichen Kenntnisse vielseitig verwendet werden.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] und [3] )

 

2. Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als Dolmetscher, die aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

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