BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt A:
Konferenzdolmetscher

Vergtungsgruppe IIa


Angestellte mit einschlgiger wissenschaftlicher Abschluprfung oder langjhriger Berufserfahrung als Dolmetscher, die aus einer fremden Sprache ins Deutsche und umgekehrt dolmetschen.*

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [1] )

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