Protokollnotiz Nr. 3 (Teil III)

Auf die Bewhrungszeit werden von den fr die Eingruppierung nach Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 3 geforderten, in der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 4 zurckgelegten mindestens zwlfmonatigen Einarbeitungszeiten sechs Monate angerechnet.

Datenschutz