Protokollnotiz Nr. 4 (Teil III)

Auf die Bewhrungszeit werden von den fr die Eingruppierung nach Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 1 geforderten, in der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1 zurckgelegten mindestens zwlfmonatigen Einarbeitungszeiten sechs Monate angerechnet.

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