Protokollnotiz Nr. 5a (Teil II)

a) Der Nachweis, da die Leistungen denen eines Angestellten der Vergtungsgruppe IIa Fallgruppe 6 entsprechen, ist durch die erfolgreiche Ablegung einer Prfung vor einer Prfungskommision nach Mangabe der im Anhang enthaltenen Prfungsordnung zu erbringen. Besteht der Angestellte die Prfung, so wird er mit Ablauf der geforderten Ttigkeitsdauer hhergruppiert, wenn er den Antrag auf Zulassung zur Prfung vor Ablauf der geforderten Ttigkeitsdauer gestellt und die Prfung in dem auf die Antragsteilung folgenden Prfungstermin bestanden hat. In allen anderen Fllen erfolgt die Hhergruppierung mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem der Angestellte die Prfung besteht.

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