Protokollnotiz Nr. 5b (Teil II)

b) Mit Ablauf der Einarbeitungszeit hat der Arbeitgeber dem Angestellten durch eine fachliche Beurteilung zu erffnen, ob die Einarbeitungszeit erfolgreich abgeschlossen ist. Erklrt der Arbeitgeber, da dies nicht der Fall sei, so ist dem Angestellten auf seinen innerhalb eines Monats nach Erffnung der fachlichen Beurteilung zu steilenden Antrag Gelegenheit zu geben, den Nachweis durch Ablegung einer Prfung gem Buchstabe a zur erbringen. Die Prfung soll innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung erfolgen. Besteht der Angestellte die Prfung, so ist er rckwirkend von dem Tage an, der auf den letzten Tag der Einarbeitungszeit folgt, in die Vergtungsgruppe IIa einzugruppieren.

 

Erbringt der Angestellte den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Einarbeitungszeit nicht, so wird er bei Weiterbeschftigung in die Vergtungsgruppe eingruppiert, deren Ttigkeitsmerkmale er erfllt.

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