1. Betriebshofleiter,
a) denen durchschnittlich mindestens 600 Bedienstete unterstellt sind,
oder
b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 300 tgliche Fahrerdienste anfallen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
2. Betriebsgruppenvorsteher
von Betriebsgruppen mit durchschnittlich mindestens 500 tglichen Diensten.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )