BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt B:
Vergtungsgruppe IVa

 


1. Betriebshofleiter,

 

a) denen durchschnittlich mindestens 600 Bedienstete unterstellt sind,

 

oder

 

b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 300 tgliche Fahrerdienste anfallen.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

2. Betriebsgruppenvorsteher

 

von Betriebsgruppen mit durchschnittlich mindestens 500 tglichen Diensten.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )

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