1. Betriebshofleiter,
a) denen durchschnittlich mindestens 400 Bedienstete unterstellt sind,
oder
b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 200 tgliche Fahrerdienste anfallen.
(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )
2. Betriebsgruppenvorsteher.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [4] )
3. Angestellte, die als stndige Vertreter der Betriebshofleiter der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 1 oder der Betriebsgruppenvorsteher der Vergtungsgruppe IVa Fallgruppe 2 durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind.
4. Angestellte als ausdrcklich bestellte Leiter von zentralen Betriebsleitstellen, die fr die berwachung, Disposition und Steuerung der Verkehrs- und Betriebsablufe und der betriebstechnischen Einrichtungen
fr mindestens 1.000 Autobusse im Einsatz
oder fr mindestens 140 U-Bahn-Zge im Einsatz
oder fr mindestens 250 Straenbahn-Zge im Einsatz
verantwortlich sind,
nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 11.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )