BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt B:
Vergtungsgruppe Vb

 


1. Verkehrsmeister und Fahrmeister,

 

denen mindestens drei Verkehrsmeister oder Fahrmeister mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

- Funote 1 -

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [6] und [7] )

 

2. Verkehrsmeister und Fahrmeister,

 

die das Fahrpersonal schulen oder Verkehrsmeistern gegenber weisungsbefugt sind oder denen andere gleichwertige Aufgaben bertragen sind,

 

nach vierjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1.

 

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [6] , [7] und [7a] ).

 

3. Betriebshofleiter,

 

a) denen durchschnittlich mindestens 200 Bedienstete unterstellt sind,

 

oder
b) in deren Betriebshof durchschnittlich mindestens 100 tgliche Fahrerdienste anfallen.

 

- Funote 1 -

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [3] )

 

4. Betriebshofleiter,

 

denen mindestens drei Verkehrsmeister mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

- Funote 1 -

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. [1] , [2] und [6] )

 

5. Angestellte, die als stndige Vertreter der Betriebshofleiter der

 

Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 1 oder der Betriebsgruppenvorsteher der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 2 durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind. *

 

6. Dienstverteiler. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [8] )

 

7. Angestellte, die Aufsichtsfunktionen gegenber den Verkehrsmeistern ausben und

 

a) im Autobus- und Straenbahnbetrieb fr einen bestimmten Bereich fr den wirtschaftlichen Wageneinsatz mitverantwortlich sind, den Sonderverkehr regeln sowie die E-Wagen einsetzen und die Einsatzfahrplne hierfr aufstellend, *

 

oder

 

b) im U-Bahn-Betrieb den gesamten Dienstbetrieb hinsichtlich des Zugumlaufs und der Dienstverrichtung berwachen, die von den Betriebswerksttten angeforderten Revisionszge bereitstellen sowie die Behebung von Strungen innerhalb eines Verkehrsbezirks leitend. *

 

8. Personallehrer. *

 

9. Fahrlehrer im Autobusbetrieb. *

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [9] )

 

10. Angestellte, die Personen zum Fahrer von schienengebundenen Fahrzeugen ausbilden.

 

- Funote 1 -

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [10] )

 

11. Angestellte als ausdrcklich bestellte Leiter von zentralen Betriebsleitstellen, die fr die berwachung, Disposition und Steuerung der Verkehrs- und Betriebsablufe und der betriebstechnischen Einrichtungen fr mindestens 1.000 Autobusse im Einsatz

 

oder
fr mindestens 140 U-Bahn-Zge im Einsatz

 

oder
fr mindestens 250 Straenbahn-Zge im Einsatz verantwortlich sind.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

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