BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten
Vergtungsgruppe Vc

 


17. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten

 

mit Patent CMa auf Schiffen oder Saugbaggern ber 736 kW (1000 PS).

 

18. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten

 

a) mit Patent CMaW auf Schiffen oder Saugbaggern ber 515 kW (700 PS),

 

b) mit Patent CMaW auf Vermessungsschiffen ber 295 kW (400 PS), wenn sie fr die Wartung und Instandhaltung schwieriger, fr die Seevermessung und Peilung erforderlicher Gerte (z. B. Echograph) verantwortlich sind,

 

c) mit Patent CMaW auf Hebebcken ber 150 t zulssiger Hublast.

 

20. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten

 

a) mit Patent CMa W auf Schiffen oder schwimmenden Gerten,

 

b) mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder Saugbaggern ber 183 kW (249 PS),

 

c) mit Maschinistenprfung auf Seezeichenmotorschiffen, wenn sie gleichzeitig die Leuchteinrichtungen ausliegender schwimmender Seezeichen zu warten und lostandzuhalten haben,

 

d) mit Maschinistenprfung auf Schwimmgreifern oder Lffelschwimmbaggern mit eigenem Fahrantrieb oder auf Eimerkettenbaggern

 

nach sechsjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VI b Fallgruppe 16.

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