BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt D:
Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten
Vergtungsgruppe VIb

 


16. Leitende Maschinisten oder Alleinmaschinisten

 

a) mit Patent CMa W auf Schiffen oder schwimmenden Gerten, soweit nicht anderweitig eingruppiert,

 

b) mit Maschinistenprfung auf Schiffen oder Saugbaggern ber 183 kW (249 PS),

 

c) mit Maschinistenprfung auf Seezeichenmotorschiffen, wenn sie gleichzeitig die Leuchteinrichtungen ausliegender schwimmender Seezeichen zu warten und lostandzuhalten haben,

 

d) mit Maschinistenprfung auf Schwimmgreifern oder Lffelschwimmbaggern mit eigenem Fahrantrieb oder auf Eimerkettenbaggern.

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