Protokollnotiz Nr. 8

Angestellte im Wirtschaftsdienst sind Arbeitnehmer, die im Wirtschaftsdienst Teilaufgaben wahrzunehmen haben, fr die keine staatliche Prfung als Wirtschafterin, sondern lediglich eine abgeschlossene, mindestens zweijhrige, einschlgige Berufsausbildung erforderlich ist.

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