Protokollnotiz Nr. 8
Angestellte im Wirtschaftsdienst sind Arbeitnehmer, die im Wirtschaftsdienst Teilaufgaben wahrzunehmen haben, fr die keine staatliche Prfung als Wirtschafterin, sondern lediglich eine abgeschlossene, mindestens zweijhrige, einschlgige Berufsausbildung erforderlich ist.