BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Kchenwirtschaftsdienst
Vergtungsgruppe VIII

 


1. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 

(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )

 

2. Angestellte, die als stndige Vertreter von Leitern von Kchen durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert.

 






Datenschutz