BAT Anlage 1a Teil IV Abschnitt E:
Kchenwirtschaftsdienst
Vergtungsgruppe VIII
1. Wirtschafterinnen mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit, soweit nicht anderweitig eingruppiert.
(Hierzu Protokollnotiz Nr. [5] )
2. Angestellte, die als stndige Vertreter von Leitern von Kchen durch ausdrckliche Anordnung bestellt sind, soweit nicht anderweitig eingruppiert.