BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
B. Fremdsprachendienst
bersetzer und berprfer
Vergtungsgruppe III


a) Angestellte, die in langjhriger Ttigkeit den Nachweis erbracht haben, da sie schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in mindestens eine fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

b) Angestellte, die aus mehr als zwei fremden Sprachen ins Deutsche oder aus dem Deutschen sowie aus mindestens zwei fremden Sprachen in eine andere fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

c) Angestellte, die bersetzungen ins Deutsche verantwortlich berprfen.

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