BAT Anlage 1a (VKA)
II. Besondere Ttigkeitsmerkmale
B. Fremdsprachendienst
bersetzer und berprfer
Vergtungsgruppe IVa


a) Angestellte, die in langjhriger Ttigkeit den Nachweis erbracht haben, da sie schwierige Texte aus einer fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in die fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

b) Angestellte, die in langjhriger Ttigkeit den Nachweis erbracht haben, da sie schwierige Texte aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche oder aus dem Deutschen sowie aus einer fremden Sprache in eine andere fremde Sprache einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

c) Angestellte, die sich in langjhriger Ttigkeit dadurch aus der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe c) herausheben, da sie aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und nicht nur gelegentlich auch aus einer dritten fremden Sprache ins Deutsche einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

d) Angestellte, die in langjhriger Ttigkeit den Nachweis erbracht haben, da sie aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und auch in nicht unerheblichem Umfange aus dem Deutschen in mindestens eine dieser fremden Sprachen einwandfrei und zuverlssig bersetzen.

 

e) Angestellte nach langjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe b), die sich auf Grund ihrer wissenschaftlich-technischen Fachkenntnisse aus dieser Vergtungsgruppe herausheben und nicht nur gelegentlich von mehreren bersetzern angefertigte Teile von bersetzungen mit ihnen in bereinstimmung bringen.

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