Protokollerklrung Nr. 2

Forstwarte sind Bedienstete des Forstbetriebsdienstes, denen ein kleinerer Dienstbezirk oder ein Dienstbezirk mit einfachen forstlichen Verhltnissen bertragen ist, oder die einem Bediensteten des gehobenen Forstbetriebsdienstes als Gehilfen beigegeben sind.

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