BAT Anlage 1a (VKA)
II. Zustzliche Ttigkeitsmerkmale
H. Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst
Kinderpflegerinnen
IXb: einzige Fallgruppe - VIII: einzige Fallgruppe - VII: 1, 2 - VIb: 1
Vergtungsgruppe IXb
Angestellte in der Ttigkeit von Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
Vergtungsgruppe VIII
Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
Vergtungsgruppe VII
1. Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit schwierigen fachlichen Ttigkeiten.
(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [1] und [2] )
2. Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,
nach zweijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VIII.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )
Vergtungsgruppe VIb
1. Kinderpflegerinnen mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prfung und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, mit schwierigen fachlichen Ttigkeiten,
nach fnfjhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 1.