BAT Anlage 1a (VKA)
I. Allgemeine Vergtungsordnung
Vergtungsgruppe Vb


1a) Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche, umfassende Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert.

 

(Grndliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenber den in der Fallgruppe 1b der Vergtungsgruppe VII und in den Fallgruppen 1a der Vergtungsgruppen VIb und Vc geforderten grndlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und der Breite nach.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

b) Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit sich dadurch aus Buchstabe a heraushebt, da sie mindestens zu einem Drittel besonders verantwortungsvoll ist.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 

c) Angestellte im Bro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Auendienst, deren Ttigkeit grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen erfordert,

 

nach dreijhriger Bewhrung in Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 1b.

 

(Die grndlichen und vielseitigen Fachkenntnisse brauchen sich nicht auf das gesamte Gebiet der Verwaltung [des Betriebes], bei der der Angestellte beschftigt ist, zu beziehen. Der Aufgabenkreis des Angestellten mu aber so gestaltet sein, da er nur beim Vorhandensein grndlieher und vielseitiger Fachkenntnisse ordnungsgem bearbeitet werden kann. Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative; eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderungen nicht erfllen.)

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [1] )

 


Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den gehobenen Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken (Diplombibliothekare) mit entsprechender Ttigkeit sowie Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den bibliothekarischen Dienst an ffentlichen Bchereien (Diplombibliothekare) mit entsprechender Ttigkeit sowie Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

Angestellte mit abgeschlossener Fachausbildung fr den gehobenen Archivdienst in der Ttigkeit von Archivinspektoren sowie Angestellte, die auf Grund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben, ferner entsprechende Angestellte in Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten.

 

Angestellte in der Ttigkeit von Revierfrstern.

 


Restliche Ttigkeitsmerkmale aus der Anlage 1 zur TO.A in der Neufassung v. 1.11.1943:

 

Angestellte im Pressedienst mit besonderen Fachkenntnissen als Schriftleiter, soweit nicht in Gruppe IV (ab 1.5.1956 = IVb) eingereiht.

 

Angestellte in der Ttigkeit von Betriebsinspektoren.

 

Angestellte in der Ttigkeit von Maschineninspektoren.

 


Restliche Ttigkeitsmerkmale aus der Anlage 1 zur TO.A in der Neufassung v. 1.11.1943, die bis zum 31.3.1966 zur VergGr. Va gehrten und durch den TV v. 1.12.1966 ab 1.4.1966 in die VergGr. Vb bernommen wurden.

 

Angestellte im Kstenfunkdienst mit schwierigerer Ttigkeit.

 

Angestellte im berseetelegraphendienst (Funk und Kabel), soweit sie im Aufsichts- oder Wachleiterdienst verwendet werden.

 


ADO

 

Angestellte des Kstenfunkdienstes mit dem Seefunkzeugnis 1. Klasse (Hauptstufe) nach jahrelanger Ttigkeit in diesen Stellen und besonderer Bewhrung

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