Grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstndige Leistungen

 

Selbstndige Leistungen sind dann anzunehmen, wenn ein Angestellter das Ergebnis selbstndig erarbeitet und dabei eine eigene Initiative entwickelt, die nach Art und Umfang ber eine leichte geistige Arbeit hinausgehen mu. Es mu sich also um eine Gedankenarbeit handeln, die im Rahmen der vorausgesetzten grndlichen Fachkenntnisse hinsichtlich des einzuschlagenden Weges, insbesondere des zu findenden Ergebnisses eine eigene geistige Beurteilung und eine eigene Entschlieung verlangt.

 

Routinemige Arbeiten, die keine derartigen Leistungen erkennen lassen, knnen diese Anforderung nicht erfllen. Eine Leistung ist dann zustande gekommen, wenn sie einer inhaltlichen sachlichen Vervollstndigung nicht mehr bedarf - sie unterschriftsreif erstellt worden ist. Dabei kommt es auf die Unterschriftsbefugnis nicht an.

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