Protokollerklrung Nr. 5

Bei der Zahl der Unterstellten zhlen nicht mit:

 

a) Angestellte der Vergtungsgruppe II Fallgruppe 1e,

 

b) Angestellte der Vergtungsgruppe II Fallgruppen 1 bis 3 b des Tarifvertrages v. 15. Juni 1972,

 

c) Angestellte der Vergtungsgruppe II des Abschnitts I und des Abschnitts IV des Tarifvertrages zur nderung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in der Datenverarbeitung) v. 4. November 1983,

 

d) Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.

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