Protokollerklrung Nr. 5
Bei der Zahl der Unterstellten zhlen nicht mit:
a) Angestellte der Vergtungsgruppe II Fallgruppe 1e,
b) Angestellte der Vergtungsgruppe II Fallgruppen 1 bis 3 b des Tarifvertrages v. 15. Juni 1972,
c) Angestellte der Vergtungsgruppe II des Abschnitts I und des Abschnitts IV des Tarifvertrages zur nderung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in der Datenverarbeitung) v. 4. November 1983,
d) Beamte des gehobenen Dienstes der Besoldungsgruppe A 13.