BAT Anlage 1a (VKA)
J. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
Zahnrztliche Helferinnen

 

Vc: 35 - VIb: 38 - VII: 34 - VIII: 11, 23 - IX: 5

 


Vergtungsgruppe Vc

 

35. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zehn zahnrztliche Helferinnen oder Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

Vergtungsgruppe VIb

 

38. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens fnf zahnrztliche Helferinnen oder Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

Vergtungsgruppe VII

 

34. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VIII

 

11. Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

23. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe IX

 

5. Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen

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