BAT Anlage 1a (VKA)
J. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
Zahnrztliche Helferinnen
Vc: 35 - VIb: 38 - VII: 34 - VIII: 11, 23 - IX: 5
Vergtungsgruppe Vc
35. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zehn zahnrztliche Helferinnen oder Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )
Vergtungsgruppe VIb
38. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens fnf zahnrztliche Helferinnen oder Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )
Vergtungsgruppe VII
34. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit
nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
Vergtungsgruppe VIII
11. Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen
nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.
23. Zahnrztliche Helferinnen mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.
Vergtungsgruppe IX
5. Angestellte in der Ttigkeit von zahnrztlichen Helferinnen