BAT Anlage 1a (VKA)
J. Angestellte in medizinischen Hilfsberufen und medizinisch-technischen Berufen
Zahntechniker

 

IVa: 11 - IVb: 21, 22 - Vb: 38, 39, 40, 41, 42 - Vc: 36, 37, 38 - VIb: 39, 40 - VII: 35

 


Vergtungsgruppe IVa

 

11. Zahntechnikermeister in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IVb Fallgruppe 21

 

nach zweijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe IVb

 

21. Zahntechnikermeister, denen mindestens 16 Zahntechnikermeister oder Zahntechniker durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

22. Zahntechnikermeister oder Zahntechniker mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe Vb Fallgruppe 38 oder 40

 

nach zweijhriger Bewhrung in einer dieser Ttigkeiten.

 

Vergtungsgruppe Vb:

 

38. Zahntechnikermeister und Zahntechniker mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, denen mindestens zwei Angestellte mit Ttigkeiten mindestens der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 39 durch ausdrckliche Anordnung stndig unterstellt sind.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [17] )

 

39. Zahntechnikermeister mit entsprechenden Ttigkeiten, die Kenntnisse in der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, oder die Epithesen herstellen

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit nach der Meisterprfung.

 

40. Zahntechnikermeister oder Zahntechniker mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, die als Hilfskrfte bei wissenschaftlichen Forschungsaufgaben mit einem besonders hohen Ma von Verantwortlichkeit ttig sind.

 

41. Zahntechnikermeister oder Zahntechniker mit Abschluprfung an Universittskliniken, denen die handwerkliche Unterweisung von Studenten in zahntechnischen Arbeiten obliegt.

 

42. Zahntechniker mit Abschluprfung

 

nach fnfjhriger Bewhrung in der Vergtungsgruppe Vc Fallgruppe 37.

 

Vergtungsgruppe Vc

 

36. Zahntechnikermeister mit entsprechender Ttigkeit.

 

37. Zahntechniker mit Abschluprfung und entsprechenden Ttigkeiten, die Kenntnisse in der kieferchirurgischen Prothetik erfordern, oder die Epithesen herstellen

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

38. Zahntechniker mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 39

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VIb

 

39. Zahntechniker mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit, die schwierige Aufgaben erfllen. (Schwierige Aufgaben sind z.B. Ttigkeiten in der zahnrztlichen Keramik, in der Kiefer-Orthopdie, in der Parallelometertechnik, in der Vermessungstechnik fr Einstckguprothesen, in der Geschiebetechnik.)

 

40. Zahntechniker mit Abschluprfung in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VII Fallgruppe 35

 

nach dreijhriger Bewhrung in dieser Ttigkeit.

 

Vergtungsgruppe VII

 

35. Zahntechniker mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

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