BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Staatlich geprfte Techniker
Vergtungsgruppe Vc

 


17. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit, die berwiegend selbstndig ttig sind, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [15] und [16] )

 

18. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 16 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach zweijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [15] und [16] )

 

18a. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach fnfjhriger Ttigkeit in Vergtungsgruppe VIb Fallgruppe 17.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [15] )

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