BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Staatlich geprfte Techniker
Vergtungsgruppe VIb

 


16. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 3 der Vorbemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit, die in nicht unerheblichem Umfang selbstndig ttig sind, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [5] , [16] und [21] )

 


17. Staatlich geprfte Techniker bzw. Techniker mit staatlicher Abschluprfung nach Nr. 6 der Bemerkungen zu allen Vergtungsgruppen (z.B. Bautechniker, Betriebstechniker, Elektrotechniker, Feinwerktechniker, Heizungstechniker, Kltetechniker, Lftungstechniker und Maschinenbautechniker) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrung Nr. [15] )

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