BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Laboranten
Vergtungsgruppe VIII

 


8. Laboranten und Werkstoffprfer (Physik) mit Abschluprfung und entsprechender Ttigkeit.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [22] und [29] )

 

9. Angestellte ohne Abschluprfung in der Ttigkeit von Laboranten oder Werkstoffprfern (Physik), die sich durch schwierigere Ttigkeiten aus der Vergtungsgruppe IX Fallgruppe 1herausheben.

 

10. Angestellte ohne Abschluprfung in der Ttigkeit von Laboranten oder Werkstoffprfern (Physik) der Vergtungsgruppe IXb Fallgruppe 1

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungsgruppe.

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