BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Zeichner
Vergtungsgruppe VII

 


20. Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner), die in nicht unerheblichem Umfang Ttigkeiten ausben, die besondere Leistungen erfordern, sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

(Hierzu Protokollerklrungen Nrn. [21] und [32] )

 

21. Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner,
graphischer Zeichner, technischer Zeichner) in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe VIII Fallgruppe 11 sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben,

 

nach dreijhriger Ttigkeit in dieser Vergtungs- und Fallgruppe.

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