BAT Anlage 1a (VKA)
Teil II Besondere Ttigkeitsmerkmale
K. Angestellte in technischen Berufen
Zeichner
Vergtungsgruppe VIll

 


11. Zeichner mit entsprechender Abschluprfung (z.B. als Bauzeichner, graphischer Zeichner, technischer Zeichner) und entsprechender Ttigkeit sowie sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fhigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Ttigkeiten ausben.

 

2. Zeichner in einer Ttigkeit der Vergtungsgruppe IX Fallgruppe 2

 

nach dreijhriger Ttigkeit In dieser Vergtungsgruppe.

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